Geimpft, Genesen, Getestet

Der neue Zugangscode (ab 23.08.2021)

zur Ausübung des TT-Sports bei der SpVgg Thalkirchen dürfen Personen teilnehmen, die getestet, geimpft oder genesen sind (3G-Regel).

Testpflicht (3G-Regel)

Soweit nach der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung eine Testpflicht vorgesehen ist, gilt diese nicht für vollständig Geimpfte oder Genesene. 

Auch Kinder unter 6 Jahren sowie Schüler*innen sind von der Vorlage eines Testnachweises befreit. 

 

Die Ausnahmeregelung für Schüler*innen gilt auch in den Ferien.

Alle anderen Personen müssen im Sinne der 3G-Regel (Zutritt nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete) einen höchstens 24 Stunden alten negativen Antigen-Schnelltest, einen unter Aufsicht vorgenommenen Selbsttest oder einen höchstens 48 Stunden alten negativen PCR-Test vorlegen.

Weiterhin gelten natürlich die üblichen AHA-Regeln sowie die Pflicht zur Dokumentation aller am Sportbetrieb (Trainings- und Spielbetrieb) teilnehmenden Personen.

Ob der/die Teilnehmer*in getestet, geimpft oder genesen ist, muss in der aufliegenden Anwesenheitsdokumentation unbedingt angeben werden! 

Personen, die keine der 3G-Regeln erfüllen, muss der Zutritt zur Sportanlage verweigert werden!

Wir wünschen Allen, trotz dieser Auflagen, weiterhin viel Spaß beim Tischtennisspielen!